Gegen A (Schuldnerin) laufen beim Betreibungsamt Y, Dienststelle Z, diverse Pfändungsverfahren. Die Schuldnerin erhielt vom Regionalen Sozialdienst X für den Zeitraum von Januar bis März 2015 Vorschussleistungen für den Lebensunterhalt. Die Nachzahlungen der Arbeitslosenentschädigung von der Arbeitslosenkasse beco erfolgten unter anderem ebenfalls für die gleiche Periode. Diese wurden an die Dienststelle Z überwiesen.