Gemäss Kontoauszug der A. Bank AG per 27. Januar 2015 handelt es sich beim gepfändeten Sparkonto Nr. B. um dasjenige, auf welches die Kapitalabfindung am 6. August 2014 (unmittelbar nach Kontoeröffnung) überwiesen wurde (unpaginierte VB, Sparkonto Postenauszug 28.07.14 – 26.01.15). Der Beschwerdeführer hat bereits am 22. August 2014 vom Sparkonto CHF 9‘000.00 (entspricht mehreren Jahresrenten) abgehoben bzw. auf ein anderes Konto übertragen und damit die Kapitalabfindung um diesen Betrag vermindert. Auch die Auszahlung vom 3. Oktober 2014 (CHF 7‘000.00) erfolgte zum Teil aus Vorsorgemitteln.