ABS 15 103, publiziert Oktober 2015 Entscheid der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen des Kantons Bern vom 13. Juli 2015 Besetzung Oberrichter Messer (Präsident), Oberrichterin Grütter und Oberrichterin Apolloni Meier Gerichtsschreiber i.V. Märki Verfahrensbeteiligte X Beschwerdeführerin und Betreibungsamt Y Gegenstand Rückzug des Rechtsvorschlages Regeste:  Art. 78 SchKG  Reicht der Gläubiger beim Betreibungsamt die Rückzugserklärung des Rechtsvorschlages ein, muss das Originaldokument vorgelegt werden.