Redaktionelle Vorbemerkungen: Gestützt auf den Arrestbefehl des Regionalgerichts Y. arrestierte das Betreibungsamt Y. am 21. Januar 2014 den Liquidationsanteil des Beschwerdeführers, welcher in Spanien wohnt, an der in der Schweiz gelegenen unverteilten Erbschaft seiner verstorbenen Eltern. Die Gläubigerin prosequierte den Arrest rechtzeitig mittels Betreibung.