Regeste:  Zulässigkeit der Beschwerde nach Art. 17 SchKG. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens kann die Ausführung eines von einer unzuständigen Behörde erlassenen Arrestbefehls wegen Nichtigkeit gerügt werden.  Arrestierung eines Anteils an einer unverteilten Erbschaft; Arrestort. Der Anteil eines im Ausland wohnenden Schuldners an einer in der Schweiz gelegenen unverteilten Erbschaft kann in der Schweiz nicht mit Arrest belegt werden.