Redaktionelle Vorbemerkungen: Die kantonale Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen wies mit Entscheid vom 28. Mai 2014 (Verfahren ABS 14 34) die Beschwerde und das Gesuch um Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist von A. ab. Am 18. Juli 2014 gelangten die Gesuchsteller erneut an die Aufsichtsbehörde und stellten ein Revisionsgesuch. Sie stellten den Antrag, der Entscheid ABS 14 34 vom 28. Mai 2014 sei aufzuheben und die Sache neu zu beurteilen. Auszug aus den Erwägungen: (…)