Unter „Aktiven“ sind grundsätzlich alle verwertbaren Objekte zu verstehen, die Bestandteil der Konkursmasse gewesen sind. Im Einzelnen kann es sich bei den „Aktiven“ um bewegliche Sachen, Wertpapiere, Immaterialgüterrecht und Grundstücke handeln (DOMINIK GASSER, a.a.O., S. 55).