Redaktionelle Vorbemerkungen: Zur Konkursmasse der ausgeschlagenen Verlassenschaft Z. gehörten Grundstücke in A. und ein Grundstück in B. Gestützt auf Art. 230a SchKG verlangte X. die Abtretung der Grundstücke in A., nicht aber dasjenige in B. Das Betreibungsamt widersetzte sich diesem Anliegen mit der Begründung, dass die Abtretung sämtliche Aktiven umfassen müsse. Dagegen führte X. erfolglos Beschwerde Auszug aus den Erwägungen: (...)