Indem die Dienststelle Y den gesamten Mietzins bei der Berechnung des Existenzminimums berücksichtigt hat und den Grundnotbedarf erhöhte, hat das Amt den Anträgen des Beschwerdeführers teilweise entsprochen. Insoweit ist das Verfahren ABS 13 405 als gegenstandslos geworden vom Geschäftsverzeichnis abzuschreiben.