II der Beilage 1 zum KS B1). Betreffend den Grundbetrag wird zwischen alleinstehenden Schuldnern (Grundbetrag: CHF 1‘200.00), alleinerziehenden Schuldnern (Grundbetrag: CHF 1‘350.00) sowie Ehepaaren, zwei in einer Partnerschaft lebenden Personen oder einem Paar mit Kindern (Grundbetrag: CHF 1‘700.00) unterschieden.