ABS 13/405, publiziert März 2014 Entscheid der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen des Kantons Bern vom 13. Januar 2014 Besetzung Oberrichter Messer (Präsident), Oberrichter Bähler und Oberrichterin Grütter Gerichtsschreiberin Lauber Verfahrensbeteiligte X Beschwerdeführer und Betreibungsamt Y Gegenstand Lohnpfändung Regeste:  Art. 93 SchKG  Bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums gelten andere Kriterien für die Annahme eines gefestigten Konkubinats als nach den Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien).