ABS 13 117, publiziert Juli 2013 Entscheid der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen des Kantons Bern vom 5. Juli 2013 Besetzung Oberrichter Messer (Präsident), Oberrichterin Grütter und Oberrichter Bähler Gerichtsschreiberin Lauber Verfahrensbeteiligte Einwohnergemeinde X. Beschwerdeführerin gegen Betreibungsamt Y. Gegenstand Beschwerde (SchKG 17) Regeste: - Art. 111 SchKG und Art. 265a SchKG - Zulässigkeit des privilegierten Pfändungsanschlusses gestützt auf einen Konkursverlustschein. Die Einrede des fehlenden neuen Vermögens kann auch im Rahmen der Bestreitung nach Art. 111 Abs. 4 SchKG erhoben werden.