Es wäre abwegig, wenn das Amt zufolge der Aushändigung der Originalakten für sich selbst Kopien anfertigen lassen müsste. Dies kann nicht Sinn und Zweck des Akteneinsichtsrechts sein. Die Dienststelle Mittelland hat somit durchaus gute sachliche Gründe, keine Originalunterlagen auszuhändigen, so dass es sich nicht rechtfertigt, von dieser Praxis abzuweichen resp. die diesbezügliche Praxis der Gerichtsbehörden analog auf die Betreibungsämter anzuwenden.