Das Amt kann grössere Kopieraufträge von der Leistung eines Kostenvorschusses abhängig machen. Führt die Erstellung von Kopien zu unverhältnismässigem Aufwand, oder wird der Kostenvorschuss nicht geleistet, so ist der Gesuchsteller auf die persönliche Einsichtnahme verwiesen (BGE 110 III 49 ff.; 102 III 61; BlSchKG 1986 S. 19 und 1992 S. 84). 15. Die Dienststelle Mittelland hat Fürsprecher A.________ die Möglichkeit gewährt, entweder die Betreibungsakten betreffend den Beschwerdeführer beim Amt persönlich einzusehen oder kostenpflichtige Kopien der Unterlagen zu verlangen.