Regeste: Art. 173 Abs. 2 SchKG; Überweisung der Konkursakten an die Aufsichtsbehörde zur Feststellung der Nichtigkeit der Konkursandrohung. Wird einer Zweigniederlassung als Gläubigerin in einer Betreibung trotz der fehlenden Rechtspersönlichkeit Parteieigenschaft zugeteilt, liegt im Allgemeinen bloss eine fehlerhafte Parteibezeichnung vor. Ein solcher Mangel wird im Betreibungsverfahren geheilt, wenn die andere Partei über die Identität der betreffenden Person keine Zweifel hegen konnte und durch nichts in ihren Interessen beeinträchtigt war.