Redaktionelle Vorbemerkungen: Gegen die Schuldnerin und Beschwerdeführerin erwirkte der Gläubiger im Kompetenzverfahren die Beseitigung des Rechtsvorschlages und Erteilung der Rechtsöffnung für den in Betreibung gesetzten Betrag von rund CHF 6'000.00 (Urteil vom 11.05.2009). Am 15.05.2009 stellte er das Fortsetzungsbegehren. Am 29.05.2009 wurde der Beschwerdeführerin die Konkursandrohung zugestellt. Am 05.06.2009 erhob die Beschwerdeführerin betreibungsrechtliche Beschwerde und beantragte die Aufhebung der Konkursandrohung. Auszug aus den Erwägungen: