Regeste: 1) Art. 17, 140 Abs. 2 SchKG: Zulässigkeit der betreibungsrechtlichen Beschwerde gegen das Lastenverzeichnis, da es um eine formelle Überprüfung desselben, um die Einhaltung der Verfahrensvorschriften, geht. 2) Art. 818 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB: Für die grundpfandrechtlich gesicherte Kapitalforderung sind drei zur Zeit des Pfandverwertungsbegehren verfallene Jahreszinse und der seit dem letzten Zinstag laufende Zins ins Lastenverzeichnis aufzunehmen.