ABS-08 42, publiziert Juli 2008 Entscheid der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen des Kantons Bern, unter Mitwirkung von Oberrichterin Wüthrich-Meyer (Präsidentin i.V.), Oberrichter Messer und Oberrichter Bührer sowie Kammerschreiber Rüetschi vom 6. Mai 2008 in der Sache N. Beschwerdeführer gegen Betreibungsamt A. Regeste: Art. 8a SchKG; Einsichtsrecht. Auf Antrag hat der betreibende Gläubiger bei glaubhaft gemachtem Interesse das Recht auf Einsicht in die (in casu) zwei letzten den Schuldner betreffenden Pfändungsprotokolle aus anderen Betreibungsverfahren bzw. auf die Erstellung von entsprechenden Kopien.