Redaktionelle Vorbemerkungen: In der Betreibung Nr. X wurde der Zahlungsbefehl am 5. August 2008 an die 16jährige Schwester des abwesenden Schuldners ausgehändigt. Sowohl der Schuldner als auch seine Schwester leben noch in der elterlichen Wohnung. Der Vater des Schuldners, A.G., gelangte am 19. September 2008 an die kantonale Aufsichtsbehörde und reichte ein Gesuch um Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist (Art. 33 Abs. 4 SchKG) und eine Beschwerde (Art. 17 SchKG) ein. Auszug aus den Erwägungen: (…)