ABS 08 293, publiziert Januar 2009 Entscheid der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen des Kantons Bern, unter Mitwirkung von Oberrichter Bührer (Präsident i.V.), Oberrichterin Wüthrich-Meyer und Oberrichter Herrmann sowie Kammerschreiberin Burch, hat in der Sache A.G., Gesuchsteller sowie Betreibungs- und Konkursamt B., Dienststelle P. Regeste: Art. 64 Abs. 1 SchKG: Zustellung eines Zahlungsbefehls an die 16jährige Schwester des Schuldners. Die Zustellung war rechtens, da der Schuldner nicht anzutreffen war und die Schwester im Sinne des Gesetzeswortlautes als «erwachsene Person» zu gelten hat.