4. Dieser Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen; 5. Der Schuldner Z. habe die nachstehenden Urkunden im Original zu edieren: Anhang Nr. 1 (angeblich) vom 27. Dezember 1999 zum Mietvertrag über das Hotel Z., vom 10. Mai 1999; Anhang Nr. 2 (angeblich) vom 15. Dezember 2005 zum erwähnten Mietvertrag.“ Auszug aus den Erwägungen: (...)