In Ergänzung der Vernehmlassung der Dienststelle bestätigt das Betreibungs- und Konkursamt B. den Abweisungsantrag der Dienststelle mit Schreiben vom 10. Juli 2008 und führt aus, der Beschwerdeführer habe mit Arresturkunde vom 6. Juni 2008, die er am 9. Juni 2008 abgeholt habe, vom Arrest Kenntnis erhalten. Ferner wird die Vernehmlassung der Dienststelle mit rechtlichen Ausführungen zur Sache ergänzt. Die Vernehmlassungen gingen mit Verfügung vom 21. Juli 2008 an den Beschwerdeführer. Dieser liess sich dazu nicht vernehmen.