Per Ende Mai 2008 habe er die Stelle bei seiner bisherigen Arbeitgeberin in der Schweiz, der Firma Z. AG, gekündigt und sich per 21. Juni 2008 in die Türkei abgemeldet. Um in der Türkei eine Rente zu erhalten, müsse man sich indes mit $ 3.50 pro geleisteten Arbeitstag im Ausland in die türkische Vorsorgeeinrichtung einkaufen. Da er erst 50 Jahre alt sei und mit einer Lebenserwartung von 70 Jahren rechnen könne, hätte er das restliche Geld zur Bestreitung seines Lebensunterhalts benötigt. Er sei deshalb der Auffassung, das Altersguthaben wäre „höchstens beschränkt pfändbar“.