Er rügt unter anderem, es bestehe kein Arrestgrund. Er selbst habe sich ordnungsgemäss in die Türkei abgemeldet, demgegenüber sei vorgesehen gewesen, dass seine Ehefrau und die beiden volljährigen Kinder weiterhin in der Schweiz verbleiben. Er habe bloss von der (in der Türkei) möglichen vorzeitigen Pensionierung Gebrauch machen wollen. Per Ende Mai 2008 habe er die Stelle bei seiner bisherigen Arbeitgeberin in der Schweiz, der Firma Z. AG, gekündigt und sich per 21. Juni 2008 in die Türkei abgemeldet.