3. Eine Parteientschädigung wird nicht gesprochen. 4. Zu eröffnen: - der Verurteilten/Gesuchstellerin - der Generalstaatsanwaltschaft/Gesuchsgegnerin Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (mit den amtlichen Akten BM 23 32701) Bern, 2. Juni 2025 Im Namen der 2. Strafkammer Die Präsidentin i.V.: Oberrichterin Bochsler Die Gerichtsschreiberin: