Anschliessend ersuchte sie die Gesuchstellerin, (erneut) aktuelle Angaben zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen zu machen und verlangte von der Steuerbehörde die Bekanntgabe der neusten Steuerfaktoren betreffend die Gesuchstellerin. Schliesslich erliess sie gestützt auf die Ergebnisse der forensisch-toxikologischen Alkoholbestimmung vom 8. April 2024, die auf den für die Gesuchstellerin idealsten Parametern basieren, und unter Berücksichtigung deren aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen einen neuen Strafbefehl (siehe zum Ganzen die unpaginierten, amtlichen Akten BM 23 32701;