6 reichte diese der Staatsanwaltschaft Angaben zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen ein. Der Strafbefehl vom 3. Juli 2024 wurde ihr 2 Monate und elf Tage nach dem letzten Kontakt zugestellt. Zu diesem Zeitpunkt musste die Gesuchstellerin mit einer Zustellung rechnen. Treu und Glauben geboten es, dass sie dafür Sorge tragen musste, dass ihr behördliche Sendungen zugestellt werden können, weshalb die Zustellfiktion nach Art. 85 Abs. 4 lit.