Am 22. April 2024 stellte die Staatsanwältin der Gesuchstellerin einen erneuten Strafbefehl in Aussicht […]. Sie setzte der Gesuchstellerin ausserdem eine Frist, innert 10 Tagen zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen Stellung zu nehmen. Am 30. April 2024 ging das handschriftlich ergänzte Formular bei der Staatsanwaltschaft ein. Nach weiteren Abklärungen zu ihren Steuerangaben […] erliess die zuständige Staatsanwältin am 3. Juli 2024 einen erneuten Strafbefehl. […].