Mit Strafbefehl vom 7. Dezember 2023 wurde die Gesuchstellerin wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Fahren in fahrunfähigem Zustand und Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen schuldig erklärt. Gegen diesen Strafbefehl erhob sie am 22. Dezember 2023 Einsprache. Im Begleitschreiben machte sie verschiedene Verfahrensmängel geltend. Die fallführende Staatsanwältin unternahm im Anschluss mehrere Abklärungen […]. Am 22. April 2024 stellte die Staatsanwältin der Gesuchstellerin einen erneuten Strafbefehl in Aussicht […].