Ferner seien ihre wirtschaftlichen Verhältnisse mangelhaft abgeklärt worden und schliesslich müsse berücksichtigt werden, dass sie keines der Polizeiprotokolle unterschrieben habe, weshalb diese durch das Gericht insbesondere in Bezug auf die Frage, ob die Aussagen darin korrekt protokolliert worden seien, «stärker geprüft» werden müssten. Gesamthaft drängten sich aufgrund der erwähnten widersprüchlichen Zeitangaben, Ungereimtheiten, Schludrigkeiten und Versäumnissen unüberwindliche Zweifel an der Sachrichtigkeit der dem Strafbefehl vom 3. Juli 2024 zugrunde liegenden Dokumente und Ausführungen auf (zum Ganzen pag. 6 ff.