zusammenhängenden Telefonnotiz der Staatsanwaltschaft vom 3. August 2023. Bei der Untersuchung sei ihr nämlich weder Blut noch Urin abgenommen worden und auch aus den Polizeirapporten gehe nicht hervor, dass die Abnahme von Blutund Urinproben angeordnet worden seien. Die ausgewertete Blutprobe stamme daher nicht von ihr. Soweit in gewissen Dokumenten sodann ihr Körpergewicht festgehalten worden sei, handle es sich lediglich um eine Zirka-Angabe ihrerseits,