Des Weiteren seien den Angaben im erwähnten Anzeigerapport, wonach sie nach anfangs ruhigem und kooperativem Verhalten plötzlich grundlos reizbar, uneinsichtig und provokativ agiert habe, das ungebührliche Verhalten der Kantonspolizei Bern, insbesondere deren körperliche Grobheiten bei der Atemalkoholkontrolle, sowie deren gewaltbeladene Sprache und das Ausharren in nächtlicher Kälte entgegenzusetzen. Im Übrigen bestünden Zweifel an der Richtigkeit der staatsanwaltschaftlichen Verfügung vom 28. Juli 2023, mit der die mündlich angeordnete ärztliche Untersuchung inkl. Blut- und Urinprobe schriftlich bestätigt worden sei, und der damit