Weil die letzte Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft etliche Monate zurückgelegen habe, habe sie zudem nicht damit rechnen müssen, just in der Zeit der Sommerferien eine einschlägige Sendung zu erhalten. Ausserdem werde eine nicht fristgerecht abgeholte, eingeschriebene Sendung von der Schweizerischen Post in der Regel gleichentags an den Absender retourniert, weshalb der vorliegend verspätete Eingang der Retoure bei der Staatsanwaltschaft satte drei Tage nach Verstreichen der Abholfrist am 17. Juli 2024 befremdlich anmute.