9. Die Gesuchstellerin begründet ihr Revisionsgesuch in den Schreiben vom 18. Januar 2025 bzw. vom 12. Februar 2025, vom 7. März 2025 und vom 27. März 2025 im Wesentlichen damit, der erlassene Strafbefehl basiere auf einem willkürlichen und offensichtlich mangelhaften Strafbefehlsverfahren, zumal dem Recht auf ein faires Verfahren in keinerlei Hinsicht Genüge getan worden sei, der erlassene Strafbefehl in eklatanter Weise einer Behandlung nach Treu und Glauben widerspreche und das rechtliche Gehör sowie ihr Anspruch auf Verteidigung verletzt worden seien (zum Ganzen pag. 1 bzw. pag. 38; ferner pag. 71).