__ (nachfolgend: Gesuchstellerin) wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, begangen durch Fahren in fahrunfähigem Zustand, und wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen schuldig und verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 22 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 660.00 – unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren –, zu einer Verbindungsbusse von CHF 800.00 resp. bei schuldhafter Nichtbezahlung derselben zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen, zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 resp.