a StGB). 5.4. Die Kantonspolizei Bern, Fachbereich Digitale Forensik (FDF), wird nach Eintritt der Rechtskraft beauftragt, die beim FDF gespeicherten elektronischen Daten betreffend das vorliegende Strafverfahren zu löschen. II. Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt B.________ im erstinstanzlichen Verfahren wird wie folgt bestimmt: