5. Weiter beschlossen wurde: 5.1. A.________ geht in den Massnahmenvollzug zurück. 5.2. Das beschlagnahmte Mobiltelefon Samsung Galaxy S22 ultra wird zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB). 5.3. Das DNA-Profil und die erfassten biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 30 Jahren zu löschen (Art. 16 Abs. 2 lit. c i.V.m. Art. 16 Abs. 3 DNA-ProfilG und Art. 354 Abs. 4 lit. a StGB).