6 7.2 Subsumtion Angesichts des Nachstehenden kann offenbleiben, in welchem Umfang sich die von der Vorinstanz und dem Berufungsführer erwähnte Erwägung der Beschwerdekammer auf die vorliegende Konstellation bzw. auf das abgekürzte Verfahren übertragen lässt. Denn die streitgegenständliche Erstellung von Foto-, sprich physischen Aktenkopien, war vorliegend aus anderen Gründen nicht notwendig im Sinne der hiervor zitierten Bestimmungen: