Diese Erfordernisse könnten am kostengünstigsten mit dem Kopieren der amtlichen Akten sichergestellt werden, selbst wenn gegebenenfalls ein zweimaliges Kopieren notwendig werde. Das Kopieren der vollständig paginierten Akten am 18. Juli 2025 sei somit notwendig für eine gebotene Verteidigung des Beschuldigten gewesen. Die Akten seien beim ersten Kopieren noch nicht chronologisch, thematisch geordnet gewesen. Es sei irrelevant, ob es sich um ein abgekürztes Verfahren handle oder nicht. Die beschuldigte Person habe im gesamten und jedem Verfahren Anspruch auf eine angemessene Verteidigung.