Zu dieser Zeit seien die Akten weder paginiert noch vollständig gewesen. Die paginierten Akten seien dann mit Anklageerhebung am 22. Mai 2025 dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau überwiesen worden, woraufhin er, der Berufungsführer, mit Schreiben vom 11. Juli 2025 um Zustellung der Akten ersucht und diese aufgrund des Umstands, dass sie mittlerweile paginiert und vollständig gewesen seien, vollumfänglich kopiert habe. Eine Nachpaginierung durch die amtliche Verteidigung würde angesichts des Umstands, dass die neuen Akten – wie üblich und vorliegend – nicht chronologisch hinzugefügt würden, einen erheblichen Mehraufwand verursachen, der die geltend gemachten Auslagen für das zweite