Die verbuchten Kopien vom 18.07.2025 werden daher als nicht notwendig sowie nicht geboten taxiert. Hinzu kommt, dass die Akten offensichtlich nicht kopiert, sondern eingescannt wurden (vgl. p. 1656), was gemäss dem KS 15 ohnehin nicht entschädigt wird. Schliesslich ist auch nicht ersichtlich, weshalb 3'500 Kopien erstellt wurden, waren doch im Zeitpunkt der Aktenkopierung deutlich weniger Seiten Akten vorhanden (vgl. p. 1629 zzgl. der IV-Akten). Nach dem Gesagten werden die CHF 1'400.00 für die Aktenkopien am 18.07.2025 nicht entschädigt.