Das abgekürzte Verfahren zeichnet sich gerade dadurch aus, dass in diesem Zeitpunkt der Hauptteil der Verteidigungsarbeit bereits angefallen ist; namentlich die gesamte Begleitung der Untersuchung, der Entscheid betreffend den allfälligen Antrag zur Durchführung eines abgekürzten Verfahrens sowie die Zustimmung zur Anklageschrift. So erfolgen an der Hauptverhandlung in der Regel keine umfangreichen Befragungen und Vorhalte mit paginierten Aktenstellen, anlässlich welcher die entsprechenden Seiten in den Akten zwingend rasch auffindbar sein müssten.