3 II. Höhe der amtlichen Entschädigung im erstinstanzlichen Verfahren Der Berufungsführer wendet sich einzig gegen die vorinstanzliche Kürzung seiner Auslagen, welche er im Zusammenhang mit dem Erstellen von Fotokopien sämtlicher paginierter Akten im Hinblick auf die Hauptverhandlung im abgekürzten Verfahren geltend gemacht hatte.