12 sichtigte legale Erwerbstätigkeit zu konkretisieren und soweit möglich zu organisieren. Damit lasse sich die Legalprognose bis zum Strafende hin noch positiv beeinflussen. Dies spreche gegen eine bedingte Entlassung im jetzigen Zeitpunkt. Für den Fall eines allfälligen Unterlassens legalprognostisch relevanter Anstrengungen und eines Ausbleibens von Verbesserungen würden sich beide Entlassungszenarien als gleichermassen negativ erweisen. Im Weiteren sei bei einer Rückkehr in die F.____