21.6.2 Den Vollzugsakten und -berichten ist weiter zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer während des Vollzugs mehrfach disziplinarisch und einmal strafrechtlich belangt werden musste. So liegen zunächst die Disziplinarverfügung der JVA C.________ vom 25. September 2020 und deren Antrag auf Versetzung des Beschwerdeführers vom 30. September 2020 vor (amtliche Akten BVD, pag. 454 f.). Beim Beschwerdeführer wurden anlässlich einer Leibesvisitation vom 25. September 2020 50 Gramm Haschisch und 1 Gramm Kokain sichergestellt, was dieser am Vortag von zwei nicht näher bekannten Personen im Innenhof der JVA entgegengenommen hatte.