b BetmG, beides begangen in der Zeit vom 24. September 2020 bis 25. September 2020. Dafür wurde der Beschwerdeführer zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 30.00, bei einer Probezeit von 3 Jahren und zu einer Busse von CHF 300.00 verurteilt. 21.4.2