Es handelt sich allerdings nur bei der Verurteilung vom 3. November 2011 um Vorleben resp. eine Vorstrafe, dennoch wird auch die Verurteilung vom 5. Mai 2021 nachfolgend aufgeführt, jedoch erst später zu gewichten sein: - Verurteilung vom 3. November 2011 durch das Regionalgericht Emmental- Oberaargau wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, teilweise schwerer Fall, begangen zwischen Januar 2008 und April 2010. Dafür wurde der Beschwerdeführer zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt (bedingte Entlassung am 27. Dezember 2012 bei einer Reststrafe von 1 Jahr und 4