Bis zum ordentlichen Strafende lasse sich die Legalprognose noch positiv beeinflussen (pag. 30). 21.2.2 Der Beschwerdeführer demgegenüber beantragte, er sei bedingt zu entlassen. Auf die einzelnen Argumente des Beschwerdeführers wird direkt im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen zur Legal- und Differenzialprognose eingegangen. Ebenso auf die ergänzenden Ausführungen der SID in ihrer Vernehmlassung (pag. 40 f.). 21.3 Zwei-Drittel-Termin Der Beschwerdeführer hat wie erwähnt am 6. September 2024 zwei Drittel seiner Freiheitsstrafe verbüsst (amtliche Akten BVD, pag. 773). Damit ist das zeitliche Erfordernis von Art.