vgl. insb. E. 4.1, 5.1, 6.1.,7.1, und 8.1 f. des angefochtenen Entscheids). 21.2 Ausführungen der SID und Vorbringen des Beschwerdeführers 21.2.1 Die SID erachtete die Verweigerung der bedingten Entlassung des Beschwerdeführers im Ergebnis als rechtmässig und angemessen. Sie bewertete sämtliche Prognosekriterien als negativ bis knapp neutral. Insgesamt könne daher keine günstige Prognose gestellt werden (pag. 29). Schliesslich spreche auch die Differenzialprognose gegen eine bedingte Entlassung. Bis zum ordentlichen Strafende lasse sich die Legalprognose noch positiv beeinflussen (pag. 30).