BGer 6B_119/2018 vom 22. Mai 2018 E. 2 und 6B_229/2017 vom 20. April 2017 E. 3.1). Ist bei ausländischen Staatsangehörigen im Zeitpunkt der bedingten Entlassung offen, ob sich der Betroffene künftig in der Schweiz oder im Ausland aufhalten wird, ist die Legalprognose sowohl für den Verbleib in der Schweiz als auch für das Heimatland zu erstellen (KOLLER, in: Basler Kommentar, StGB/JStG, 4. Aufl. 2019, N. 16a zu Art. 86). 21.1.4 Im Sinne der Differenzialprognose sind sodann die Vorzüge und Nachteile einer Vollverbüssung der Strafe denjenigen einer Aussetzung des Strafrestes gegenüberzustellen (BGE 124 IV 193 E. 4a und E. 5b/bb;